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Garantiebedingungen

Auf die V-förmigen Edelstahlmesser des V1 ClassicLine, V3 TrendLine, V5 PowerLine und V6 ExclusiveLine gewährt die Börner Distribution International GmbH (im Folgenden „Börner“ genannt) eine über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Börner Garantie auf insgesamt 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufdatums.

Bedingungen:
1. Dieser Börner Garantie unterliegen nur die V-förmigen Edelstahlmesser. Alle anderen Teile, wie etwa Grundkörper, Einschübe, Standfüße oder sonstige Zubehörteile unterliegen nicht der Börner Garantie.

2. Die Börner Garantie gilt ausschließlich beim Kauf eines neuen Produktes und ausschließlich gegenüber Verbrauchern und dem Erstkäufer des Produktes und ist nicht übertragbar.

3. Die Börner Garantie gilt insgesamt nur, wenn der Käufer sich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen spätestens einen Monat nach dem Kaufdatum des Produkts gegenüber Börner auf der Börner Homepage (www.boerner.de) unter dem Menüpunkt „Börner Garantie“ nach Angabe der dort erforderlichen Daten registriert hat. Die Registrierung erfolgt grundsätzlich durch Eingabe der Kundendaten wie folgt: Name, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Seriennummer des Produkts, Kaufdatum, Einkaufsort /-plattform. Im Weiteren ergibt sich der Registrierungsvorgang aus dem o.g. Menüpunkt, der zu beachten ist. Börner behält sich vor, diese Angaben nach eigenem Ermessen zu ändern, welche dann in der jeweiligen Form gelten. Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts am Beginn der Börner Garantie ab Kaufdatum des Produkts.

4. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches aus der Börner Garantie ist neben der Registrierung nach Ziffer 3 eine fachgerechte Benutzung und Wartung, insbesondere gemäß der Bedienungsanleitung für das Produkt. Die Gewährleistung erlischt, wenn das Produkt nicht für haushaltsübliche Zwecke verwendet wurde und sobald Veränderungen an dem Gerät vorgenommen werden. Sie erlischt insbesondere auch, wenn die Seriennummer verändert wurde oder sonst wie unleserlich wird oder nicht mehr vollständig erkennbar ist. Sie gilt nicht für den üblichen Verschleiß. Außer der Fristverlängerung im vorliegenden Fall bleiben die übrigen Inhalte der Gewährleistung gleich den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen der Gewährleistung, sie beginnt in diesen Fällen insbesondere nicht neu zu laufen.

5. Die Rechte aus dieser Gewährleistung kann der Gewährleistungsnehmer durch schriftliche Fehleranzeige an die Börner Distribution International GmbH, Industriegebiet Börner. 1, 54526 Landscheid-Niederkail, per Email an: garantie@boerner.de oder über den Kontakt über die Homepage www.boerner.de innerhalb der Gewährleistungslaufzeit gegenüber Börner, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Gewährleistungsnehmer den Fehler innerhalb von einem Monat anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Gewährleistungsnehmer zu belegen, dass die Gewährleistungsfrist nicht abgelaufen oder erloschen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs, des Kaufvertrages o.ä.).

6. Börner steht es im Gewährleistungsfall frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Gewährleistungsnehmer den Kaufpreis zu erstatten. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art und Güte ersetzt.

7. Neben den Rechten aus dieser Gewährleistungserweiterung gelten die gesetzlichen Rechte unverändert. Diese Gewährleistung lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde/Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde/Verbraucher das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Gewährleistung ist der Geschäftssitz von Börner. Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Börner.